Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Finanzordnung
FinO-LfM –§ 6 Anlagen des Haushaltsplans
Stand: 26.08.2026
Dem Haushaltsplan sind als Anlagen beizufügen:
1. der Vorbericht.
2. der Stellenplan.
3. eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich zu leistenden Ausgaben.
4. der Investitionsplan.
5. ein Verzeichnis der bestehenden Rücklagen.